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Beide werden in späteren Urkunden als Eigenbauhöfe (curiae) benannt.

Gleiches gilt für den im Jahre 1267 dem Kloster übereigneten Hof eines Herrn Boz.³ Ragösen, ein slawisches Dorf, schenkten die Landesherren dem Kloster ebenfalls schon sehr früh, nämlich 1273.4
Die Mönche ließen sich das Recht zusichern, dieses Dorf verlegen zu dürfen. Von diesem Recht haben sie Gebrauch gemacht, die Ortslage Ragösen ist heute nicht mehr zu bestimmen.

Sicher ist aber, dass sich das Dorf in unmittelbarer Nähe des Klosters befand.
Eine solch enge Nachbarschaft lief aber den Regeln des Ordens zuwider. Denen zufolge sollte sich ein Zisterzienserkloster in einem unwegsamen, von weltlichen Siedlungen abgeschiedenen Gelände befinden.

An der Stelle des Dorfes Ragösen richteten die Mönche die Grangie Altena ein. Damit schufen sie sich eine weitere Eigenwirtschaft in ihrer unmittelbaren Umgebung. Zumindest in den Anfangsjahren des Klosters haben die Mönche wohl noch häufig selbst die
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landwirtschaftlichen Arbeiten übernommen bzw. an der
Umge- staltung von ihnen übereigneten Ländereien mitgewirkt. In einer
Schenkungsurkunde über ein Hospital in Barsdyn von 1259 werden diesbezüglich genaue Bedingungen genannt.
 
Darin heißt es, wenn die Zisterzienser Weinberge oder Äcker von Barsdyn in eigener Arbeit und auf eigene Kosten bewirtschafteten, so würden dafür die Rechte ihres Ordens gelten.
Auf ihrem umfangreichen Landbesitz, ob nun in Eigenregie bewirtschaftet oder durch abhängige Bauern, erzeugten die Mönche weit mehr, als sie selbst benötigten. Mit diesem Mehrertrag trieb das Kloster nachweislich Handel.

Durch die Ordensregeln waren ihnen dabei keine Schranken auferlegt, denn den Verkauf von Produkten gegen Geld untersagten sie nicht. So produzierten die Mönche vor allem Lebensmittel, nach denen eine verstärkte Nachfrage bestand.

Diese veräußerten sie dann auf näher und ferner gelegenen Märkten. Von Nutzen war ihnen dabei die von den Markgrafen zu Brandenburg und von den Herzögen zu Pommern gewährte Zollfreiheit.
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