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Pflichten und
Vergünstigungen...
Mit dem Bau der Klosteranlage, eingeleitet durch die Stiftungen, übernimmt das Zisterzienserkloster Chorin wie alle Einrichtungen des Ordens die Pflicht der Krankenpflege, der Armenfürsorge sowie der Gästebetreuung.

Schon mit der Stiftungsurkunde von 1258 sichern sich die Markgrafen das Recht des Ablagers zu.
Dies bedeutete, dass die Markgrafenfamilie mit ihrem oft sehr großen Hofstaat über mehrere Wochen im Kloster lebte und versorgt werden musste. In einer Urkunde von 1371 wird den Chorinern gestattet, das Hospital zu Barsdin in der Stadt Oderberg zum Hospital ins Kloster zu verlegen.

Arme und Kranke von Oderberg müssen jedoch weiterhin gepflegt werden. Diese Urkunde wurde am 27.12. 1371 in Eberswalde von Kurfürst Otto VI. besiegelt.
Wie immer waren Zeugen zugegen wie hier Ritter Grifehn von Greiffenberg, markgräflicher Kammermeister sowie Heinrich von der Schulenburg, Friedrich von Steglitz, markgräflicher Vogt, sowie Christoph Frauenberg.

Dadurch sind auch Namen von damaligen Adligen bekannt. Gleichzeitig sagt uns das Schriftstück, dass es direkt bei der Klosteranlage ein Hospital für nicht zum Kloster Gehörende gab. Es war üblich, auch für die Mönche und Konversen Krankenhäuser zu haben. In der Frühzeit des Klosters Chorin wäre eine Nutzung des sog. Abthauses als Hospital für die Mönche durchaus denkbar.
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Mit der verstärkten Präsentationspflicht der Äbte und der ständigen Besuche, wurde ein eigenes Haus für den Abt notwendig. Er tafelte fortan mit den Gästen getrennt von den Mönchen. Dies mag eine Umfunktionierung des Gebäudes bewirkt haben. Belege gibt es dafür nicht. Heute ist es Sitz der Lehroberförsterei, Verwaltungs- und Wohngebäude.
 
Bauliche Veränderungen stammen meist aus dem 19./20. Jahrhundert, auch die Verputzung. Nur die Ostfassade lässt etwas Mittelalterliches ahnen. Offensichtlich fehlt das Obergeschoss.
Vorhanden sind einige originale Kellergewölbe und ein großer gewölbter Raum, der sog. Kuppelsaal, in dem einige geschmückte Konsolen aus dem Mittelalter und dem 19. Jahrhundert die Wände zieren.

Lange Zeit galt das Jahr 1334 als Fertigstellungsdatum. Dies begründet sich aus einer Ablassurkunde vom 13.11.1334, ausgestellt in Chorin mit gleichzeitiger Altarweihe.
Bruder Ägidius, Bischof von Verona und geistlicher Vicar der Bischöfe von Magdeburg, Brandenburg, Regensburg, Naumburg und Halberstadt - man beachte die ungeheure europäische Dimension - erteilt dem Kloster und seinen

Wohltätern 240 Tage Ablas. Alle damals genannten Altäre sind nicht mehr vorhanden wie auch sonstiges Inventar der Kirche fehlt. Das Triumphkreuz befindet sich heute in der Choriner Dorfkirche. Auf dieses Datum bezogen, beging man 1934 die 600-Jahrfeier.
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